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FÖRDERPROGRAMME

Informationen «Sanierung Gebäudehülle und Heizung»

Am 6. September fand die Informationsveranstaltung «Sanierung Gebäudehülle und Heizung» statt. Die Teilnehmenden erhielten wertvolle Tipps zum Gebäudeprogramm, Neuerungen im Energiegesetz und erfuhren anhand eines Praxisbeispiels, wie eine Sanierung erfolgreich umgesetzt werden kann.

Die Präsentationsunterlagen finden Sie hier:

«Vorgehen und Möglichkeiten der Sanierung der Gebäudehülle und Heizung»>, Pascal Zenhäusern, Energieberatung Oberwallis
«Praxisbeispiele zur Sanierung der Gebäudehülle & Heizung»>, Jan Gattlen, Gattlen Gebäudetechnik
«Energie-Förderprogramm EW Unterbäch»>, Alain Leiggener, Gemeinderat Unterbäch

Finanzielle Unterstützung von Energiesparmassnahmen und Erneuerbaren Energien

Seit dem 01.01.2022 erhalten Privat- & Geschäftskunden des Elektrizitätswerk Unterbäch finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Massnahmen im Bereich Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien, zusätzlich zu den Förderprogrammen von Kanton und Bund. Per 01. Januar 2026 werden die Fördermassnahmen erstmals angepasst:

  • Im Bereich Energieeffizienz erfolgt eine stärkere Ausrichtung auf ganzheitliche Gebäudesanierungen und eine Angleichung an das kantonale Förderprogramm
  • Bei der Förderung erneuerbarer Energien werden die Beiträge so ausgerichtet, dass Anreize zur netzdienlicheren Einspeisung von Solarstrom geschaffen werden.

Details dazu finden sich bei den Richtlinien.

Das Förderprogramm gilt für:
  • Bauten in der Gemeinde Unterbäch, welche von Privat- oder Geschäftskunden des Elektrizitätswerk Unterbäch als dauernde Unterkunft, als Zweitwohnung oder gewerblich genutzt werden;
  • bautechnische Massnahmen, die zur Steigerung der Energieeffizienz führen;
  • Anlagen und Systeme, welche erneuerbare Energie nutzen, wie beispielsweise Erd- & Luftwärme, Holz oder Solarenergie inkl. Batteriespeicher
Nutzen für Privat- und Geschäftskunden des Elektrizitätswerk Unterbäch

Mit den Fördergelder senken Sie Ihre Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher. Mit dem produzierten Strom aus erneuerbarer Energie und gesteigertem Eigenverbrauch leisten Sie einen Beitrag zur Energiestrategie und senken zudem Ihre Stromkosten.

Lassen Sie sich für eine energetische und finanziell ganzheitliche Planung Ihrer Sanierung durch geeignete Spezialisten beraten und nutzen Sie den GEAK-Plus-Bericht, um zielgerichtet Massnahmenvorschläge zu erhalten.

Wenn Sie Ihre fossile Heizung ersetzen, können Sie Ihre Co2-Emissionen deutlich senken und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Durch Fensterersatz und Sanierung der Gebäudehüllen erhalten Sie eine Verbesserung der Wärmedämmung und somit eine Reduktion Ihrer Heizkosten.

Neben dem persönlichen Nutzen unterstützen Sie so das lokale Gewerbe sowie die Umsetzung der kantonalen Energiestrategie.

Richtlinien

Richtlinien Energiefonds PDF
Beitragshöhen der Unterstützungsmassnahmen PDF
Beitragshöhen der Unterstützungsmassnahmen PDF (gültig ab 01.01.2026)

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Der Förderbeitrag für einen GEAK Plus-Bericht wird verdoppelt (neu: CHF 1’500.-). Damit können Sanierungsvorhaben ganzheitlicher geplant und finanziell besser optimiert werden
  • Analog zum Kanton wird neu ein Bonus für eine verbesserte Gebäudehülleneffizienz (Klasse B oder C) gewährt.
  • Beim Heizungsersatz werden weiterhin automatische Holzheizungen/Holzfeuerungen unterstützt. Neu wird zusätzlich die Erstinstallation eines hydraulischen Wärmeverteilsystems gefördert.
  • Neu wird die Installation eines Batteriespeichers in Kombination mit einer bestehenden oder neuen PV-Anlage unterstützt (CHF 250.-/kWh).
  • Bei Photovoltaikanlagen wird unterschieden:
    • PV-Dachanlagen (Neigungswinkel < 75°): CHF 150.-/kWp (reduziert und nur noch in Kombination mit einer Installation eines Batteriespeichers).
    • PV-Fassadenanlagen (Neigungswinkel > 75°): CHF 600.-/kWp (Neu)

Übergangs- und Förderbedingungen

  • Fördergesuche werden nach dem Datum des Eingangs beurteilt.
  • Bis 31. Dezember 2025 gelten die aktuellen Bedingungen. Ab 1. Januar 2026 treten für bestimmte Fördermassnahmen die neuen Bedingungen in Kraft.
  • Die Subventionshöhen werden jährlich angepasst – gemäss kantonalen Vorgaben und den Entwicklungen am Markt.

Fristen für die Umsetzung

Damit die zugesagten Förderbeiträge ausbezahlt werden, müssen Projekte innerhalb folgender Fristen abgeschlossen sein:

  • Grössere Projekte mit Baugesuch: Frist 24 Monate
  • Kleinere Projekte ohne Baugesuch (z. B. Photovoltaikanlage, Wärmepumpenboiler): Frist 12 Monate

Wird ein Projekt nicht innerhalb dieser Fristen umgesetzt, erlischt der Anspruch auf die zugesagten Förderbeiträge.

Förderprogramm Energie Kanton Wallis

Auf der Webseite des Kantons <Förderprogramme — vs.ch> finden Sie weitere Infos und Richtlinien zum kantonalen Förder- und Gebäudeprogramm.

Energieberatung Oberwallis

Als regionale Anlaufstelle für Energiefragen bietet die Energieberatung Oberwallis eine neutrale und kompetente Vorgehensberatung im Sinne der kantonalen und eidgenössischen Energiepolitik.