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Gemeindeverwaltung Unterbäch
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CH-3944 Unterbäch
BAUEN, KAUFEN & MIETEN
Am 6. September fand die Informationsveranstaltung «Sanierung Gebäudehülle und Heizung» statt. Die Teilnehmenden erhielten wertvolle Tipps zum Gebäudeprogramm, Neuerungen im Energiegesetz und erfuhren anhand eines Praxisbeispiels, wie eine Sanierung erfolgreich umgesetzt werden kann.
Die Präsentationsunterlagen finden Sie hier:
«Vorgehen und Möglichkeiten der Sanierung der Gebäudehülle und Heizung»>, Pascal Zenhäusern, Energieberatung Oberwallis
«Praxisbeispiele zur Sanierung der Gebäudehülle & Heizung»>, Jan Gattlen, Gattlen Gebäudetechnik
«Energie-Förderprogramm EW Unterbäch»>, Alain Leiggener, Gemeinderat Unterbäch
Seit dem 01.01.2022 erhalten Privat- & Geschäftskunden des Elektrizitätswerk Unterbäch finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Massnahmen im Bereich Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien, zusätzlich zu den Förderprogrammen von Kanton und Bund. Per 01. Januar 2026 werden die Fördermassnahmen erstmals angepasst:
Details dazu finden sich bei den Richtlinien.
Mit den Fördergelder senken Sie Ihre Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher. Mit dem produzierten Strom aus erneuerbarer Energie und gesteigertem Eigenverbrauch leisten Sie einen Beitrag zur Energiestrategie und senken zudem Ihre Stromkosten.
Lassen Sie sich für eine energetische und finanziell ganzheitliche Planung Ihrer Sanierung durch geeignete Spezialisten beraten und nutzen Sie den GEAK-Plus-Bericht, um zielgerichtet Massnahmenvorschläge zu erhalten.
Wenn Sie Ihre fossile Heizung ersetzen, können Sie Ihre Co2-Emissionen deutlich senken und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Durch Fensterersatz und Sanierung der Gebäudehüllen erhalten Sie eine Verbesserung der Wärmedämmung und somit eine Reduktion Ihrer Heizkosten.
Neben dem persönlichen Nutzen unterstützen Sie so das lokale Gewerbe sowie die Umsetzung der kantonalen Energiestrategie.
Richtlinien Energiefonds PDF
Beitragshöhen der Unterstützungsmassnahmen PDF
Beitragshöhen der Unterstützungsmassnahmen PDF (gültig ab 01.01.2026)
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Übergangs- und Förderbedingungen
Fristen für die Umsetzung
Damit die zugesagten Förderbeiträge ausbezahlt werden, müssen Projekte innerhalb folgender Fristen abgeschlossen sein:
Wird ein Projekt nicht innerhalb dieser Fristen umgesetzt, erlischt der Anspruch auf die zugesagten Förderbeiträge.
Auf der Webseite des Kantons <Förderprogramme — vs.ch> finden Sie weitere Infos und Richtlinien zum kantonalen Förder- und Gebäudeprogramm.