EINWOHNERDIENSTE

EINHEIMISCHEN-AUSWEIS

Der Einheimischen-Ausweis ist 5 Jahre gültig und muss jährlich durch die Wohnsitzgemeinde erneuert werden. Die Bescheinigung verliert ihre Gültigkeit bei Wegzug des Inhabers.

Kostenpunkt: CHF 10.00
Die Erneuerung ist gratis

Anspruch auf den Einheimischen-Ausweis haben:

  • Personen, die in Unterbäch den melderechtlichen Wohnsitz haben und steuerpflichtig sind.
  • Personen, welche in Unterbäch mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung (Permis „L“) angemeldet sind. Die Ausweisgültigkeit definiert sich entsprechend der Gültigkeit der Kurzaufenthaltsbewilligung.