BAUEN, KAUFEN & MIETEN

BAUGESUCHE

Sie planen einen Um- oder Neubau in Unterbäch? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bauen in unserer Gemeinde. Die Baukommission Unterbäch ist Ihre Anlaufstelle für sämtliche Anfragen und Gesuche im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben.

Aktuelle Baugesuche der Gemeinde Unterbäch

Folgende Baugesuche liegen auf der Gemeindekanzlei zur öffentlichen Einsicht auf:

Baugesuch Vogel Stefan

Vogel Stefan, Werligastrasse 21, 3944 Unterbäch
Neuanstrich Balkongeländer im Orte genannt „Werliga“
Parz-Nr.: 1298

Unterbäch, 23.02.2024

Baugesuch fugen TERMINATOR GmbH

fugen TERMINATOR GmbH, Rathausgasse 24, 3000 Bern
Anbringen eines Stahlkamins im Orte genannt „Bachtola“
Parz-Nr.: 1254

Unterbäch, 01.03.2024

Baugesuch fugen TERMINATOR GmbH

fugen TERMINATOR GmbH, Rathausgasse 24, 3000 Bern
Erstellen einer Veranda im Orte genannt „Bachtola“
Parz-Nr.: 1254 & 2296

Unterbäch, 08.03.2024

Baugesuch Schnydrig Ursula

Schnydrig Ursula, Kantonsstrasse 11, 3944 Unterbäch
Sanierung Vorplatz im Orte genannt „Wiispil“
Parz-Nr.: 1353

Unterbäch, 08.03.2024

Baugesuch Zenhäusern Jean-Pierre

Zenhäusern Jean-Pierre, Dorfstrasse 4, 3944 Unterbäch
Abriss Gebäude im Orte genannt „Fromatta“
Parz-Nr.: 1468 & 1469

Unterbäch, 15.03.2024

Baugesuch Stoffel Stefan

Stoffel Stefan, Tolastrasse 33, 3944 Unterbäch
Neubedachung Stall im Orte genannt „Stägacher“
Parz-Nr.: 4207

Unterbäch, 22.03.2024

Baugesuch Burgener Mathias

Burgener Mathias, Wiissinestrasse 7, 3944 Unterbäch
Ersatz Fenster im Orte genannt „Wiissine“
Parz-Nr.: 1596

Unterbäch, 28.03.2024

Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, ab Datum der Veröffentlichung, schriftlich an den Gemeinderat zu richten.

Bei allfälligen Gesuchen in Zuständigkeit des Kantons sind Einsprachen innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen, ab Datum der Veröffentlichung, an die Kantonale Baukommission, Rue des Creusets 5, Postfach 478, 1951 Sitten zu richten.

Ablauf Baubewilligungsverfahren in der Zuständigkeit der Gemeinde

  • Online-Formular 
  • Eingabe des Baugesuches bei der Gemeinde
  • Formelle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen durch die Baukommission
  • Öffentliche Auflage des Baugesuchs, Einsprachefrist 30 Tage
  • Materielle Prüfung des Baugesuch durch die kantonale Baukommission
  • Eröffnung des Bauentscheids

Ablauf Baubewilligungsverfahren in der Zuständigkeit vom Kanton

Baugesuche ausserhalb der Bauzone werden vom Kanton behandelt:

Kantonales Bausekretariat und Baupolizei
Rue des Creusets 5
1950 Sion

Tel. (deutsch): 027 606 37 81
Tel. (französisch): 027 606 37 80
E-Mail: sekretariat.kbk@admin.vs.ch

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