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Gemeindeverwaltung Unterbäch
Postfach 17
CH-3944 Unterbäch
ENERGIE & UMWELT
Seit dem 01.01.2022 erhalten Privat- & Geschäftskunden des Elektrizitätswerk Unterbäch finanzielle Unterstützung bei der Umsetzung von Massnahmen im Bereich Energieeffizienz und Förderung erneuerbarer Energien, zusätzlich zu den Förderprogrammen von Kanton und Bund. Per 01. Januar 2026 werden die Fördermassnahmen erstmals angepasst:
Details dazu finden sich bei den Richtlinien.
Mit den Fördergelder senken Sie Ihre Investitionskosten einer Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher. Mit dem produzierten Strom aus erneuerbarer Energie und gesteigertem Eigenverbrauch leisten Sie einen Beitrag zur Energiestrategie und senken zudem Ihre Stromkosten.
Lassen Sie sich für eine energetische und finanziell ganzheitliche Planung Ihrer Sanierung durch geeignete Spezialisten beraten und nutzen Sie den GEAK-Plus-Bericht, um zielgerichtet Massnahmenvorschläge zu erhalten.
Wenn Sie Ihre fossile Heizung ersetzen, können Sie Ihre Co2-Emissionen deutlich senken und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.
Durch Fensterersatz und Sanierung der Gebäudehüllen erhalten Sie eine Verbesserung der Wärmedämmung und somit eine Reduktion Ihrer Heizkosten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick ab 01.01.2026:
Übergangs- und Förderbedingungen
Fristen für die Umsetzung
Damit die zugesagten Förderbeiträge ausbezahlt werden, müssen Projekte innerhalb folgender Fristen abgeschlossen sein:
Wird ein Projekt nicht innerhalb dieser Fristen umgesetzt, erlischt der Anspruch auf die zugesagten Förderbeiträge.