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URVERSAMMLUNG

Die Urversammlung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie ermöglicht es den stimmberechtigten Einwohnern und Einwohnerinnen, direkt über wichtige Geschäfte zu entscheiden. Jährlich finden zwei Urversammlungen statt. Eine zur  Genehmigung der Jahresrechnung und eine zur Genehmigung des Voranschlages.