ENERGIE & UMWELT

ELEKTRIZITÄTSWERK UNTERBÄCH

Das Elektrizitätswerk Unterbäch (EWU) betreibt im eigenen Gemeindegebiet das Kleinwasserkraftwerk KW Unterbäch. Hier wird das Wasser des Milibachs auf einer Gefällshöhe von 436m energetisch ausgenutzt.

KW Unterbäch Zentrale 1222 m ü.M
Die Zentrale des Kraftwerkes befindet sich im Dorf Unterbäch im Weiler „Hubel“. Hier wird erneuerbare Energie produziert und über das Eigene Mittel- & Niederspannungsnetz an die Kunden abgegeben. 1995 wurde das Kraftwerk der Burgergemeinde Unterbäch einer grundlegenden Modernisierung unterzogen, welche die Energieproduktion steigern, längerfristig sichern und die Energienutzung im Winter verbessern sollte.

KW Unterbäch Ausgleichsbecken 1658 m ü. M
Das Wasser des Milibachs wird im Breite Stäg gefasst und gelangt über eine Spiegelleitung ins Ausgleichsbecken. Hier kann sich die Strömung beruhigen und die Fliessgeschwindigkeit wird verringert. Dies führt zu einem Absinken der Schwebestoffteile. Das abgesetzte Material wird jährlich durch eine Spühl-Leitung aus dem Becki entfernt. Durch diese Massnahme werden empfindliche Anlageteile wie Turbinenrad und Düsen geschützt.

Das Ausgleichsbecken wurde im Jahr 1966 erstellt und hat am Beckenrand einen Durchmesser von 40 Meter. Der Durchmesser an der Beckensohle ist 7.5 Meter. Die Wassertiefe bis zum Überlauf beträgt 5.2 Meter mit einem nutzbaren Volumen von 1750 m3.

Durch einen Feinrechen fliesst das Wasser weiter durch die Druckleitung auf die Turbine im Dorf. Die Druckleitung hat eine Länge von 1720 Meter mit einem Durchmesser von 350mm.

Bei Überlauf der Trinkwasserversorgung im Grifolegg wird das nicht genutzte Wasser ins Ausgleichsbecken geleitet und kann zusätzlich zur Stromproduktion verwendet werden.

Das Ausgleichsbecken wird bei Brandfällen ebenfalls als Wasserentnahmestelle für den Helikoptereinsatz gebraucht. Es dient nicht nur zur Stromproduktion. Von hier aus werden bei Bedarf die „Wildi Suon“, „Finil Suon“ und die „Unnerbächneri“ zusätzlich mit Wasser versorgt.
Der Grillplatz beim Ausgleichsbecken wurde durch den Kirchenchor erbaut und später durch die Schäfer erweitert und unterhalten. 2015 wurde das Ausgleichsbecken saniert. Anlässlich zum Jubiläum im Jahr 2016 hat das EWU den Grill- & Picknickplatz saniert. Dies als Dankeschön an die Bevölkerung von Unterbäch.

Tarife

Ab 01.01.2009 trat das neue Stromversorgungsgesetz in Kraft. Dies bedingte, dass alle Stromanbieter ihre Kosten den Kunden detailliert ausweisen mussten. Es gibt eine Grundgebühr für die Netznutzung, eine Entschädigung pro Kwh für die Netznutzung, eine Entschädigung für die Systemdienstleitungen (Swissgrid) und eine Beteiligung an die erneuerbaren Energien. Zudem gibt es eine Grundgebühr für den Energiebezug und einen Preis pro Kwh für die bezogene Energie (Winter HT NT oder Sommer HT NT).

Da die Energie in dieser neuen Preisgestaltung der günstigste Faktor ist, mussten auch in Unterbäch die Strompreise erhöht werden. Nach wie vor bleiben die Strompreise in Unterbäch eine der günstigsten im Oberwallis.

Strompreise ab 01.10.2023 – 31.12.2024

Strompreise ab 01.01.2025

Stromkennzeichnung Bezugsjahr 2023 PDF) / www.stromkennzeichnung.ch

NaturEnergie (PDF)

Strompreise Schweiz: Strompreise Schweiz (admin.ch)

Plug and Play Anlagen

Steckerfertige PV-Anlagen bis 600 Watt

Voraussetzungen für den Anschluss

Die nachfolgenden Bedingungen müssen zwingend gemäss ESTI-Mitteilung „Plug-&-Play-Photovoltaikanlagen“ eingehalten werden:

  • Pro Bezügerleitung (Zählerstromkreis) dürfen steckerfertige PV-Anlagen bis z ueiner AC-seitigen Nennleistung (Wechselrichter) von gesamthaft maximal 600 Watt eingesteckt werden.
  • Die Anlage muss steckerfertig sein, dass heisst PV-Modul, Wechselrichter, Fehlerstrom-Schutzeinichtung oder -Überwachungseinheit und Netzanschlusskabel bilden eine Einheit
  • Für die PV-Anlage muss eine Konformitätserklärung vorhanden sein.
  • Die PV-Anlage muss vor der Inbetriebnahme mittels Formular gemeldet werden.

Bitte füllen Sie das untenstehnde Meldeformular aus und senden dieses samt der Konformitätserklärung an ewu@gemeinde.unterbaech.ch

Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Eigenverbrauch von Solarstrom für Mehrfamilienhäuser

„Solarstrom vom eigenen Dach ist günstiger als aus dem Netz“. Durch die Revision des Energiegesetzes ist es möglich, den Strom aus der Solaranlage direkt innerhalb der Liegenschaft zu nutzen. Dadurch ergeben sich neue Möglichkeiten für die Energieversorgung von Immobilien. Insbesondere für Mehrfamilienhäuser und Geschäftsliegenschaften ist der Eigenverbrauch von Solarstrom interessant. Folgende Argumente sprechen für Eigenverbrauch von Solarstrom:

  • Höhere Attraktivität der Immobilie für Mieter/Eigentümer
  • Wirtschaftlichkeit
  • Ökologie
  • „meine Energie“
Vertragliche Bedingungen – Eigenverbrauchsgemeinschaft

Das Recht auf Eigenverbrauch ist im Energiegesetz festgehalten und wird in der Energie- und Stromversorgungsverordnung präzisiert.

Mit den notwendigen vertraglichen Grundlagen schaffen Sie die Voraussetzung für die Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) und für die korrekte Installation der Messung durch ihr lokales Energieversorgungsunternehmen (EVU).

Damit Sie von der Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) profitieren können und die Installation der Messung durch das Energieversorgungsunternehmen (EVU) entsprechend angepasst werden kann, ist der Rahmenvertrag für Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) Voraussetzung.

Das entsprechende Installationsgesuch für die PV-Anlage kann somit erst bewilligt werden, wenn das EVU im Besitz des EVG-Vertrages ist.

Förderprogramme

Finanzielle Unterstützung von Energiesparmassnahmen und erneuerbaren Energien