1. Wahl des Gemeinderates nach Majorzsystem

Da in der gesetzlichen Frist (Montag, 26. August 2024, bis 12:00 Uhr) nur eine einzige Liste für die Wahl des Gemeinderates hinterlegt wurde, sind alle Kandidaten dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 und Art. 159 Abs. 1 GPR) gewählt.

Gewählt sind:

  • Lötscher Nicolas, bisher
  • Schnyder Sabrina, bisher
  • Lambrigger Jean-Pierre, neu
  • Leiggener Alain, neu

Weil die Zahl der Kandidaten (4) der hinterlegten Liste kleiner ist als die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Gemeinderats (5), findet am 13. Oktober 2024 eine Ergänzungswahl für die Vervollständigung des Gemeinderates statt. Diese Wahl erfolgt nach dem Majorzsystem ohne Listenhinterlegung und mit relativem Mehr. Die Stimmbürger können jede wählbare Person wählen. Hierfür müssen sie den von der Gemeinde abgegeben, leeren amtlichen Wahlzettel verwenden, auf den sie höchstens einen Namen schreiben dürfen. Als 5. Mitglied des Gemeinderates ist jene Person/en gewählt, die am meisten Stimmen erhält (relatives Mehr). Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

2. Wahl «Richter/in» nach Majorzsystem

Da in der gesetzlichen Frist (Montag, 26. August 2024, bis 12.00 Uhr) nur eine einzige Liste für die Wahl des Richters hinterlegt wurde, ist die Person auf dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 GPR) gewählt.

Gewählt ist:

  • Bregy-Schnydrig Brigitte, bisher Richterin

3. Wahl «Vizerichter/in» nach Majorzsystem

Da in der gesetzlichen Frist (Montag, 26. August 2024, bis 12.00 Uhr) nur eine einzige Liste für die Wahl des Vizerichters hinterlegt wurde, ist die Person auf dieser Liste ohne Urnengang bzw. in stiller Wahl gemäss dem Gesetz über die politischen Rechte (Art. 205 Abs. 1 GPR) gewählt.

Gewählt ist:

  • Vogel-Huwiler Karin, bisher Vizerichterin

Unterbäch, 26. August 2024                                     Die Gemeindeverwaltung