RAUMPLANUNG

Seit dem 01. Mai 2014 ist das neue Raumplanungsgesetz in Kraft. Es soll die Zersiedlung eindämmen und Kulturland besser schützen. Die Siedlungsentwicklung nach innen soll vorangetrieben werden. Die zukünftigen Bauzonen dürfen nur mehr so gross sein, wie der Bedarf der nächsten 15 Jahre ist. Sind mehr Bauflächen vorhanden, müssen diese in die 2. Erschliessungsetappe (Bedarf der nächsten 30 Jahre) oder vollständig ausgezont werden.

Auch die Gemeinde Unterbäch ist von diesem Problem betroffen. In Zusammenarbeit mit der PLANAX AG und dem Kanton Wallis sind wir an der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes engagiert. An einer ersten Informationsveranstaltung werden die Bevölkerung sowie die Eigentümer über einen ersten Entwurf des Raumkonzeptes als Basis der Gesamtrevision der Nutzungsplanung informiert. Ab diesem Zeitpunkt hat jedermann die Gelegenheit während 30 Tagen die Pläne einzusehen und Vorschläge einzureichen.

Informationen zum Mitwirkungsverfahren

  • Informationsveranstaltung 10. Oktober 2020
  • Vorentwurf Raumkonzept ab 12. Oktober 2020 auf der Gemeindekanzlei und auf der Homepage der Gemeinde einsehbar
  • Auskunftsmöglichkeiten (Terminvereinbarung mit der Gemeindekanzlei)
    – 22. Oktober 2020 (Nachmittag)
    – 03. November 2020 (Nachmittag)
  • schriftliche Bemerkungen bis am 15. November 2020 an die Gemeindeverwaltung Unterbäch

Vorentwurf Raumkonzept (PDF)
Plan (PDF)