RAUMPLANUNG

Seit dem 01. Mai 2014 ist das Raumplanungsgesetz in Kraft. Es verfolgt das Ziel, die Zersiedlung einzudämmen, Kulturland zu schützen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern. Bauzonen dürfen nur noch dem Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen.

Auch die Gemeinde Unterbäch ist von diesen Vorgaben betroffen. In Zusammenarbeit mit der PLANAX AG und dem Kanton Wallis arbeitet die Gemeinde an der Umsetzung des Raumplanungsgesetzes.

Die Umsetzung befindet sich derzeit in Planung. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit an zukünftigen Urversammlungen.