AKTUELLES

Öffentliche Auflage Nutzungsplanung

Publikation Amtsblatt vom 04. September 2026

Gemeinde Unterbäch

Gesamtrevision der Nutzungsplanung Unterbäch – Öffentliche Auflage

Gestützt auf Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) wird die Gesamtrevision der Nutzungsplanung Unterbäch ab dem 04. September 2026 während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.

Die Gesamtrevision beinhaltet die Synthese und Aktualisierung der Nutzungsplanung (Zonennutzungspläne, Bau- und Zonenreglement und erläuternder Bericht).

Interessierte Personen können während der ordentlichen Öffnungszeiten auf dem Gemeindebüro Einsicht in die Unterlagen nehmen. Gleichzeitig werden die entsprechenden Dokumente auf der Homepage der Gemeinde Unterbäch publiziert.

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die von den Planungsmassnahmen betroffen sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.

Einsprachen sind begründet und schriftlich innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 36 vom Freitag, den 04. September 2026 an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgerecht Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen vorgenommen.

Unterbäch, 04. September 2026                                                                                         Die Gemeindeverwaltung