ONLINESCHALTER

HUNDEHALTUNG

Hunde bereichern das Leben vieler Menschen und sind geschätzte Begleiter im Alltag. Damit das Zusammenleben zwischen Mensch, Tier und Umwelt funktioniert, sind Hundehaltende verpflichtet, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten und Rücksicht auf Mitmenschen sowie die Natur zu nehmen.

Anmeldung Hund

Folgende Unterlagen sind bei der Gemeinde vorzuweisen:

  • Hundebüchlein
  • Kopie Versicherungsnachweis
  • Kursbestätigung (Ersthundehalter, die nach dem 1. Januar 2020 einen Hund erworben haben, verpflichten sich, bei einem zugelassenen Ausbilder einen Kurs gemäss Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern (TSchV) zu absolvieren)

Anmeldung erster Hund

Alle in der Schweiz lebenden Hunde werden in der eidgenössischen Datenbank AMICUS registriert. Beim Erwerb des ersten Hundes ist wie folgt vorzugehen:

  • die Gemeinde für die Registrierung des Profils in der Datenbank AMICUS kontaktieren, sowie die Bestätigung der Haftpflichtversicherung für Heimtiere abgeben.
  • einen Tierarzt kontaktieren damit dieser zusätzlich zur Gesundheitsuntersuchung die Registrierung des Hundes in der Datenbank AMICUS vornehmen kann.

Seit 2020 ist jeder neue Hundehalter, der nicht nachweisen kann, dass er bereits vor diesem Datum einen Hund besessen hat, verpflichtet, an einem Hundeerziehungskurs teilzunehmen.

Hundesteuer

Für jeden Hund ist eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die Gemeinde gemäss den geltenden Bestimmungen.

Pflichten der Hundehalterinnen und Hundehalter

  • Hunde sind so zu halten, dass Menschen und Tiere weder gefährdet noch belästigt werden.
  • Hundekot ist unverzüglich aufzunehmen und ordnungsgemäss zu entsorgen.
  • Es gelten die kantonalen und kommunalen Vorschriften zur Leinenpflicht sowie zum Betreten von Wald-, Landwirtschafts- und Naturschutzgebieten.
  • Die Hundehalterinnen und Hundehalter tragen die Verantwortung für das Verhalten ihres Hundes.