Kontakt
Gemeindeverwaltung Unterbäch
Postfach 17
CH-3944 Unterbäch
EINWOHNERDIENSTE
Neuzuzüger müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindekanzlei anmelden.
Erforderliche Unterlagen für CH Bürger:
Erforderliche Unterlagen für Ausländer:
Ausländische Staatsangehörige müssen sich zwecks Regelung des Aufenthalts in jedem Fall persönlich am Schalter der Gemeindekanzlei anmelden.
Falls ein Sprachtest nötig ist kann dieser bei der Fide absolviert werden. Details finden Sie im hier (PDF).