Mitteilung – Waldschadenmassnahmen infolge Schneedruck Ostern 2025

Im Zusammenhang mit den ausserordentlichen Schneedruckereignissen über Ostern 2025 werden im Gebiet Stägacher–Reschtiweida–Boduwald sowie Loch–Hohegga–Egga forstliche Aufräumungsarbeiten durchgeführt. Die Massnahmen beginnen im Mai 2025 und erfolgen durch das Forstrevier Visp und Umgebung unter Führung des Revierförsters.

Gestützt auf Artikel 30 und 32 des Gesetzes über den Wald vom 14. September 2011 (SGS 921.1) ordnet die Dienststelle für Wald, Natur und Landschaft (DWNL), Kreis Oberwallis, im Einvernehmen mit der Gemeinde Unterbäch die Durchführung entsprechender Waldschadenmassnahmen an.
Die betroffenen Waldflächen befinden sich im Eigentum der Burgergemeinde Unterbäch sowie privater Waldeigentümer. Den Privatwaldbesitzenden entstehen keine Kosten. Die Finanzierung der Arbeiten wird durch Bund, Kanton und Bauherrschaft übernommen. Das im Zuge der Arbeiten anfallende Holz geht an die Bauherrschaft und wird zur Deckung allfälliger Restkosten veräussert.

Allfällige Einwände sind der Einwohnergemeinde Unterbäch unverzüglich, schriftlich und begründet anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung seitens der privaten Waldeigentümer, wird deren Einverständnis angenommen.

Für Rückfragen stehen die Einwohnergemeinde Unterbäch sowie das Forstrevier Visp und Umgebung zur Verfügung.

Unterbäch, 12. Mai 2025

Einwohnergemeinde Unterbäch
Forstrevier Visp & Umgebung