Wie im Herbst und an der Urversammlung informiert, wurden der EWU Energiefonds und die dazugehörigen Fördermassnahmen per 1.1.2026 ergänzt und teilweise angepasst. Die wichtigsten Änderungen sind auf unserer Webseite-Förderprogramme zusammengefasst. Für die jeweils gültigen Bedingungen verweisen wir auf die entsprechende Richtlinie und Anhang A (Beitragshöhen der Unterstützungsmassnahmen).

Wir weisen darauf hin, dass jeweils die aktuellste Version der Gesuchformulare verwendet werden muss. Die Formulare wurden ebenfalls überarbeitet und ergänzt um die Fördermassnahme zu Batteriespeichern.

Bitte beachten Sie: Förderbeiträge können nur gewährt werden, für Massnahmen, welche rechtzeitig per Gesuch eingereicht werden und falls die geltenden Bedingungen (Technisch, Fristen, Budget, etc.) erfüllt und verbindlich eingehalten werden.

Unterbäch, 12.03.2026
Die Gemeindeverwaltung