Glasfaser

GLASFASERAUSBAU – AKTUELLES

Im Oktober 2026 haben die Ausbauarbeiten begonnen. Swisscom realisiert den Ausbau mit ihrer Netzbaupartnerin cablex. Die Baumeisterarbeiten führt die Mammone AG im Auftrag von cablex aus. 

Die Gemeinde hat die eingereichten Pläne und Grabungsgesuche geprüft und die Arbeiten unter Auflagen freigegeben. Vor den jeweiligen Arbeiten erfolgen eine Rücksprache und Vorabstimmung mit der Gemeinde. 

Je nach Bauetappe sind örtlich Grabarbeiten und vorübergehende Einschränkungen möglich. Für Abklärungen oder Arbeiten an Ihrer Liegenschaft werden Sie bei Bedarf direkt kontaktiert. Über konkrete Bauetappen und bekannte Einschränkungen informieren wir auf dieser Seite. 

Schreiben von Swisscom und cablex

Die Post richtet sich an Eigentümerschaften beziehungsweise Verwaltungen. Je nach Situation erhalten diese unterschiedliche Schreiben oder Vertragsunterlagen. Nicht jede Bewohnerin und jeder Bewohner erhält eigene Post. 

Erhaltene UnterlagenIhre nächsten Schritte
Allgemeines InformationsschreibenKeine Reaktion erforderlich. Weitere persönliche Mitteilungen beachten.
Schreiben mit TerminvorschlagTermin gemäss Schreiben bestätigen, verschieben oder eine Vertretung organisieren. Abgeklärt werden etwa Grabarbeiten oder besondere bauliche Verhältnisse.
ErschliessungsvertragUnterlagen prüfen und für die Teilnahme am Ausbau fristgerecht gemäss Begleitschreiben zurücksenden. Offene Fragen vorher mit cablex klären.

Ihr nächster Schritt

Stockwerkeigentum
Der Erschliessungsvertrag wird in der Regel mit der Gemeinschaft beziehungsweise deren Verwaltung abgeschlossen und umfasst die Nutzungseinheiten des Gebäudes. Gemäss cablex soll die Gemeinschaft den entsprechenden Beschluss fassen und die Verwaltung zur Unterzeichnung bevollmächtigen. Fragen Sie bei Ihrer Verwaltung nach dem Stand. Einzelne Stockwerkeigentümer müssen normalerweise keinen separaten Erschliessungsvertrag unterzeichnen. 

Mietwohnung
Die Gebäudeerschliessung wird mit der Eigentümerschaft oder Verwaltung geregelt. Sie müssen als Mieterin oder Mieter keinen Erschliessungsvertrag für das Gebäude unterzeichnen. Wenden Sie sich für Informationen zur eigenen Liegenschaft an Ihre Verwaltung.

Neubau (Eigentum, MFH)
Planen oder starten Sie einen Neubau/EFH oder als Bauherrin/MFH? Stellen Sie direkt an cablex Ihre Fragen oder ein Anschlussgesuch.
Anschlussgesuch bei cablex anfragen 

Noch kein Schreiben erhalten
Als Mieter oder Stockwerkeigentümer fragen Sie zuerst bei der Verwaltung nach. Als Direkteigentümer ohne Unterlagen kontaktieren Sie cablex, damit der Zustellungs- und Erschliessungsstand geklärt werden kann.
Unterlagen bei cablex anfragen 

 

Wann kann ich Glasfaser nutzen 

Der Baustart bedeutet noch nicht, dass Glasfaserdienste bereits an jeder Adresse verfügbar sind. Ein Produkt kann bestellt werden, sobald der Anschluss beim gewünschten Anbieter (Provider) bestellbar ist. cablex empfiehlt, den Vertragsabschluss zu planen, wenn die Gebäudeerschliessung erfolgt ist oder ein verbindlicher Ausführungstermin feststeht. 

Bestehende Dienste können in der Übergangsphase in der Regel über Kupfer weiterlaufen, solange der Anschluss nicht deaktiviert ist. Gemäss der vorliegenden Projektauskunft von cablex stehen für Unterbäch noch keine konkreten Abschaltdaten fest. Betroffene Eigentümerschaften werden rechtzeitig informiert. 

Wechsel mit Ihrem Anbieter abstimmen 
 
Sie wählen Ihren Dienstanbieter frei. Über das Glasfasernetz stehen Angebote verschiedener regionaler
(Valaiscom und BAR Informatik) und nationaler Provider (bspw. Init7, Swisscom, Salt oder Sunrise)
zur Verfügung. Der Erschliessungsvertrag verpflichtet Sie zu keinem Abo. Prüfen Sie die Verfügbarkeit
beim gewünschten Anbieter und stimmen Sie die Umstellung sowie eine allfällige Kündigung bestehender
Abos mit den beteiligten Anbietern ab