EINWOHNERDIENSTE

ZUZUG, WEGZUG, ADRESSÄNDERUNG

Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger sind verpflichtet, sich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindekanzlei an- bzw. abzumelden.
Die Meldung kann bequem online über eUmzug erfolgen. Alternativ ist die Meldung auch über E-Mail oder persönlich am Schalter der Gemeinde möglich.

Dies gilt ebenfalls für Adressänderungen innerhalb der Gemeinde Unterbäch.

Unterlagen Zuzug (Schweizer Staatsangehörige)

  • Original-Heimatschein (falls nicht durch Gemeinde versendet)
  • Familienbüchlein oder Familienausweis (bei Zuzug mit Kindern)
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Identitätskarte

Bei einer Umzugsmeldung über eUmzug können die Unterlagen direkt über das Portal eingereicht werden.

Für Zuzüge werden CHF 26.00 verrechnet.

Unterlagen Zuzug (Ausländer)

  • Aufenthaltsbewilligung (falls bereits vorhanden)
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Mietvertrag
  • Identitätskarte/Pass

Falls noch keine Aufenthaltsbewilligung vorliegt muss das nachfolgende Formular eingereicht werden:

Formular – Antrag Einzelperson um Aufenthaltsbewilligung

Zu- und Wegzugsmeldungen können per E-Mail an die Gemeindeverwaltung gesendet werden. Alternativ ist auch eine An- oder Abmeldung am Schalter möglich.